Allgemeine Geschäftsbedinungen

§ 1 Anwendung – Geltung
(1) Die Skiführerin Anna Heuberger erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Schiführerin und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Vertrag umfasst alle Verpflichtungen als Schiführerin, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars.
Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der geplanten Programmziele oder Gipfels abgegeben werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen (vor allem von Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel, usw.) obliegen alleinig der Schiführerin.
Für aus Sicherheitsgründen (Lawinen, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Vertrages, sich den Anordnungen der Schiführerin, die diese in ihrer Funktion als verantwortliche und sachkundige Leiterin der Tour abgibt, zu unterwerfen.
(2) Aktuelle Änderungen der AGB werden im Internet unter
http://www.anna-heuberger.com veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrags zwischen Schiführerin und Gast.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle gesunden Personen. Personen unter 18 Jahre mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle persönliche Verantwortung für ihren/seinen Gesundheitszustand. Weitere Teilnahmekriterien (Skifahrerisches Niveau, erforderliche Kondition usw.) für die einzelnen Camps werden von Anna Heuberger vor Buchungsabschluss bekannt gegeben.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt Anna Heuberger den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung/Camps bekannt. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist Anna Heuberger berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des/der Betreffenden von der Veranstaltung/Camp auszusprechen.
§ 3 Anmeldung – Teilnahmegebühr – Zahlungsbedingungen – Überweisung – Rücktritt – Übertragung
(1)Der Teilnehmer meldet sich für eine Tour/Camp per Telefon, per E-Mail oder mündlich unter Angaben von Namen, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum, E-Mail, Mobil-Nr. verbindlich an. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Erhalt einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung zustande.
(2) Mit Ihrer schriftlichen Buchung ist eine Anzahlung von € 100 pro gebuchten Tag innerhalb von einer Woche auf das vereinbarte Konto zu leisten. Nur so kann eine fixe Termin- Annahme garantiert werden. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr, hat Anna Heuberger das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 30,00 pro TeilnehmerIn erhoben. Der/die TeilnehmerIn erklärt mit seiner/ihrer Anmeldung, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen.
Der Restbetrag kann bis zu einer Woche vor Kurs- bzw. Tourenbeginn ebenfalls überwiesen, oder direkt vor Ort in Bar beglichen werden.
(3) Anna Heuberger ist berechtigt den Camp-Tarif bis zu 2 Wochen vor Beginn des gebuchten Camps im auf http://www.anna-heuberger.com angegebenen Schwankungsrahmen (in Abhängigkeit von Örtlichkeit, Teilnehmeranzahl usw.) festzulegen.
(4) Überweisung:
Überweisung an Anna Heuberger
IBAN: AT12 3505 3000 0004 1541
Raiffeisenbank Saalfelden
(5) Laut den österreichischen Reiserücktrittsbedingungen kann jeder Teilnehmer jederzeit zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei Anna Heuberger. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, fallen folgende Stornogebühren an:
Abmeldung bis 4 Wochen vor Beginn 10% des Gesamtpreises; Abmeldung bis 2 Wochen vor Beginn 50% des Gesamtpreises; Abmeldung nach weniger als 14 Tage vor Beginn 75% des Gesamtpreises.
Bei Nichterscheinen (No-Show) am Abreisetag fallen 80% des Gesamtpreises an. Bricht ein Teilnehmer die Reise vorzeitig ab, so können gegebenenfalls nicht angefallene Kosten von Dritten (Hütten, Unterkünfte, etc.) rückerstattet werden, insofern dem Veranstalter vor Ort keine Stornogebühren entstanden sind.
(6) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit Anna Heuberger an einen Dritten übertragbar.
§ 4 Ausfall der Veranstaltung – Mindestteilnehmerzahl – Programmänderung
(1) Im Zuge der verbindlichen Buchung empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Leistungsstörungen, die durch das Wetter, Ausfall von Bahnen oder anderen Einflüssen verursacht werden, auf welche dieVeranstalterin keinen Einfluss hat, sind nicht regresspflichtig. Ebenfalls empfehlen wir jedem Teilnehmer eine Haftpflicht-, Unfall- sowie Auslandskrankenversicherung.
(2) Anna Heuberger behält sich vor, auf Grund von Schlechtwetterbedingungen oder ungenügender Teilnehmerzahl,Camps bis 14 Tage vorher und Tagesprogramme am Abend zuvor abzusagen. Geleistete Anzahlungen werden in voller Höhe erstattet.
(3) Anna Heuberger behält sich aus Gründen wie schlechten Verhältnissen, Lawinengefahr etc. oder mangelnder Kondition der Teilnehmer vor, das Programm ggf. abzuändern.
§ 5 Haftungsausschluss
Es ist den Anweisungen der Schiführerin unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Eine Verletzungsgefahr kann trotz sorgfältigster Planung unsererseits nicht gänzlich aus- geschlossen werden. Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass immer ein Restrisiko einer Verletzung bleibt, wofür keine Haftung übernommen wird.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat Anna Heuberger das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen. Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransport beinhaltet.
Skiführerin:
Dipl. Ing. Anna Heuberger
Weikersbach 4
5760 Saalfelden
+43 664 / 54 29 205
a.heuberger@sbg.at